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   BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86   

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BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86 (https://dejure.org/1988,24)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1988 - 4 C 40.86 (https://dejure.org/1988,24)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1988 - 4 C 40.86 (https://dejure.org/1988,24)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Raumplanungshoheit

  • Wolters Kluwer

    Luftverkehr - Genehmigungsverfahren - Militärischer Flugplatz - Wesentliche Änderung - Sachentscheidung - Nachbarschutz - Verteidigungsauftrag - Geheimhaltungsbedarf - Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 95
  • NJW 1989, 2074 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 750
  • NZV 1989, 446 (Ls.)
  • DVBl 1989, 363
 
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Wird zitiert von ... (210)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86
    In materieller Hinsicht umfaßt die Planungshoheit der Gemeinde nach ständiger Rechtsprechung des Senats das ihr als Selbstverwaltungskörperschaft zustehende Recht auf Planung und Regelung der Bodennutzung in ihrem Gebiet (vgl. Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124 [BVerwG 11.04.1986 - 4 C 51/83]).

    Die Gemeinden können in ihrer Planungshoheit beeinträchtigt werden, wenn das Vorhaben eine hinreichend bestimmte Planung nachhaltig stört, wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung entzieht oder wenn kommunale Einrichtungen durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden (vgl. Urteil vom 11. April 1986 a.a.O.; Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]).

    Wenn - wie es den Anschein hat - in unmittelbarer Nachbarschaft des Flugplatzes konkret geplante Wohngebiete liegen, dürfte eine Beeinträchtigung der Planungshoheit etwa durch erheblich vermehrten Fluglärm hier in Betracht zu ziehen sein (vgl. ähnlich Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124 [BVerwG 11.04.1986 - 4 C 51/83] und vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 11 und 12.85 - UA S. 15).

  • BVerwG, 20.11.1987 - 4 C 39.84

    Beteiligung der Gemeinde am luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86
    Je wichtiger die Informationen und je gravierender die Auswirkungen des militärischen Vorhabens für die Planung der Gemeinde sind, desto dringender muß es - soweit dies im Hinblick auf den Verteidigungsauftrag der Bundeswehr noch vertretbar ist - in einem Genehmigungsverfahren nach §§ 6, 30 Abs. 3 LuftVG unter Beteiligung der Gemeinde geprüft werden (vgl. Urteile vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 11 und 12.85 - a.a.O. und vom 20. November 1987 - BVerwG 4 C 39.84 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 17).

    Die vorgeschriebene Anhörung dient dazu, etwa entgegenstehende, abwägungserhebliche Interessen möglichst frühzeitig in den Planungsvorgang einfließen zu lassen (vgl. Urteil vom 20. November 1987 - BVerwG 4 C 39.84 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 17 S. 1 ).

    Die Rechtslage ist insbesondere deswegen anders zu beurteilen, weil die hier gebotene Koordination unter mehreren hoheitlichen Planungsträgern (vgl. Urteil des Senats vom 20. November 1987 a.a.O.) nur auf der Grundlage einer abschließenden Entscheidung im luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren sinnvoll stattfinden kann.

  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 B 172.82

    Beschwerde gegen Verweigerung der Aktenvorlage im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86
    Ferner ist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Vorlage geheimzuhaltender Behördenakten gemäß § 99 VwGO hinzuweisen (vgl. insbesondere Beschluß vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 4 B 172.82 - BVerwGE 66, 233 und Urteil vom 19. August 1986 - BVerwG 1 C 7.85 - BVerwGE 75, 1 [BVerwG 19.08.1986 - 1 C 7/85]).

    Sie muß jedoch mehr enthalten als die bloße Wiedergabe oder eine nur andere Umschreibung der gesetzlichen Gründe (BVerwGE 66, 233 [BVerwG 29.10.1982 - 4 B 172/82]).

  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75

    Vorliegen wesentlicher Erweiterungen und Änderungen - Verneinung der

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86
    Das den Gemeinden in einem luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren zustehende formelle Recht auf Beteiligung räumt ihnen in spezifischer Weise und unabhängig vom materiellen Recht eine eigene, selbständig durchsetzbare verfahrensrechtliche Rechtsposition ein, sei es im Sinne eines Anspruchs auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens überhaupt, sei es im Sinne eines Anspruchs auf ordnungsgemäße Beteiligung an einem anderweitig eingeleiteten Verwaltungsverfahren (Urteil des Senats vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 40.75 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 11, S. 21 = NJW 1980, 718; vgl. ferner Scherg, Beteiligungsrechte der Gemeinden nach dem Luftverkehrsgesetz, München 1982, S. 58 ff.).

    Ein sachgerechtes Zusammenwirken von kommunaler Bauleitplanung und - hier: luftverkehrsrechtlicher - Fachplanung setzt in aller Regel voraus, daß interessenübergreifende Planungen in dem Gebiet der Gemeinde zu einem verbindlichen Abschluß gelangen, der für den anderen Planungsträger klare Verhältnisse schafft (ähnlich schon Urteil des Senats vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 40.75 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 11 S. 21 ).

  • VGH Hessen, 26.01.1984 - 9 TG 198/83
    Auszug aus BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86
    Der von der Klägerin unter Hinweis auf den Beschluß des Hessichen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Januar 1984 - 9 TG 198/83 - (NJW 1984, 2055) und Ronellfitsch, Zum Rechtsschutz bei Baumaßnahmen der Stationierungsstreitkräfte, (VerwArch. 1985, 317 ) geltend gemachte Anspruch, die Beklagte zu verpflichten, bis zum Abschluß eines luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahrens den Betrieb des Hubschrauberlandeplatzes zu untersagen, ist nicht begründet.
  • BVerwG, 19.08.1986 - 1 C 7.85

    Strafverfahren - Faires Verfahren - Aktenvorlage - Geheimhaltungsbedürftigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86
    Ferner ist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Vorlage geheimzuhaltender Behördenakten gemäß § 99 VwGO hinzuweisen (vgl. insbesondere Beschluß vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 4 B 172.82 - BVerwGE 66, 233 und Urteil vom 19. August 1986 - BVerwG 1 C 7.85 - BVerwGE 75, 1 [BVerwG 19.08.1986 - 1 C 7/85]).
  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 16.81

    Schutzbereich - Anordnung - Rechtsqualität - Entscheidungsform

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86
    Diese Beschränkung ist durch gewichtige öffentliche Belange des militärischen Geheimschutzes gerechtfertigt (vgl. Urteil vom 7. September 1984 - BVerwG 4 C 16.81 - BVerwGE 70, 77 [BVerwG 07.09.1984 - 4 C 16/81]).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in den Gründen seines Beschlusses vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584, 598, 599, 604/76 - (BVerfGE 56, 298 ) ausgeführt, die militärischen Flugplätze unterlägen gemäß § 30 Abs. 1 LuftVG weder einer externen Genehmigungspflicht nach § 6 LuftVG noch der Planfeststellung nach § 8 LuftVG.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.03.1987 - 1 C 7/85

    Bauleitplanung: Zulässigkeit der zweiten Verlängerung einer Veränderungssperre

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86
    Ferner ist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Vorlage geheimzuhaltender Behördenakten gemäß § 99 VwGO hinzuweisen (vgl. insbesondere Beschluß vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 4 B 172.82 - BVerwGE 66, 233 und Urteil vom 19. August 1986 - BVerwG 1 C 7.85 - BVerwGE 75, 1 [BVerwG 19.08.1986 - 1 C 7/85]).
  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77

    Änderung einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Bundesstraße - Anspruch Dritter auf

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86
    Zwar hat der durch ein nicht genehmigtes Vorhaben der öffentlichen Hand betroffene Dritte im allgemeinen keinen Rechtsanspruch auf Durchführung des Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens, sondern ist in der Regel durch Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche hinreichend geschützt (vgl. Urteil des Senats vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 24.77 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 33; kritisch hierzu: Willi Blümel, Grundrechtsschutz durch Verfahrensgestaltung, in: "Frühzeitige Bürgerbeteiligung bei Planungen", Schriftenreihe der Hochschule Speyer Bd. 87, Berlin 1982 S. 74 ff.).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Neufassung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG)

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Es entspricht damit der Grundkonzeption des § 1 BauGB, wonach es zu den Aufgaben der Gemeinde gehört, nach Maßgabe ihrer städtebaulichen Vorstellungen die bauliche und die sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet vorzubereiten und zu leiten (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 und vom 14. April 2000 - BVerwG 4 C 5.99 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 342).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Nur auf der Grundlage von in dieser Weise überschaubaren Verhältnissen ist ihr eine Bauleitplanung möglich, die den Anforderungen des Baugesetzbuches entspricht (vgl. auch Urteil des Senats vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 -).
  • BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15

    Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol;

    Zu den nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Selbstverwaltungsangelegenheiten gehört auch die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch - BauGB - den Gemeinden zugewiesene Aufgabe, die Bodennutzung in ihrem Gebiet durch die Aufstellung von Bauleitplänen eigenverantwortlich zu regeln (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. April 1986 - 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124 und vom 16. Dezember 1988 - 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.01.1989 - 9 B 103.88   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urteilsverkündung - Zustellung - Mündliche Verhandlung - Schriftsatz - Wiedereröffnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 3031 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 750
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2024 - 8 C 10495/22

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Fehlerhaftigkeit der Bekanntmachung

    Eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung war aber auch nicht von Amts wegen im Rahmen der Ermessensausübung des Senats angezeigt (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 1989 - 9 B 103/88 -, NVwZ 1989, 750 und juris, Rn. 3; W.-R. Schenke, a.a.O., § 104 Rn. 11).
  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auf diese Weise soll bei einem nachträglichen rechtserheblichen Vorbringen ein unrichtiges Urteil - soweit es noch nicht existent und nach außen bindend geworden ist - möglichst verhindert werden (vgl. Beschluß vom 3. Januar 1989 - BVerwG 9 B 103.88 - m.w.N.; zur Möglichkeit der Beteiligten, noch im Verkündungstermin insbesondere auf Mängel des Verfahrens hinzuweisen, vgl. Urteil vom 12. Juli 1985 - BVerwG 6 C 95.82 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 7 = NJW 1986, 204 [BVerwG 12.07.1985 - 6 C 95/82]).
  • BVerwG, 31.03.1998 - 6 B 18.98

    Sachverständigenbeweis im Musterungsrechtsstreit; Beweisvereitelung durch Absage

    In einem solchen Fall wird das Urteil erst mit seiner Hinausgabe aus dem Gerichtsgebäude zur Beförderung mit der Post wirksam (vgl. Urteil vom 26. Januar 1994 - BVerwG 6 C 2.92 - BVerwGE 95, 64, 67), mit der Folge, daß bis dahin noch ein Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gestellt werden kann und in der Sache beschieden werden muß (Beschluß vom 3. Januar 1989 - BVerwG 9 B 103.88 - Buchholz 402.25 § 20 AsylVfG Nr. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2009 - 3 L 205/07

    Neuberechnung Wohngeld wegen erhöhtem Einkommen

    Auch wäre, wenn - wie hier - ein Urteil nicht verkündet, sondern zugestellt werden soll gem. § 116 Abs. 2 VwGO, ein - ohne richterliche Gestattung - nach Schluss der mündlichen Verhandlung und vor Eingang der Entscheidungsformel bei der Geschäftsstelle vorgelegter Schriftsatz, vom Verwaltungsgericht zur Kenntnis zu nehmen gewesen unter Einschluss der Überlegung, ob es die mündliche Verhandlung von Amts wegen wieder eröffnet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.01.1989 - 9 B 103/88 - NVwZ 1989, 750; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 116 Rdnr. 9 zum Zeitpunkt der Bindungswirkung eines durch Zustellung erlassenen Urteils).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2009 - 9 K 12/06

    Rechtzeitige Geltendmachung der Geschäftsunfähigkeit eines am

    Der nachgereichte Schriftsatz des Klägers vom 16.02.2009, bei Gericht eingegangen am 18.02.2009 kann nicht mehr berücksichtigt werden, da das Urteil durch Verkündung am 11.02.2009 wirksam geworden ist (vgl. BVerwG, B. v. 03.01.1989 - 9 B 103/88 - NVwZ 1989, 750).
  • VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2902/88

    Verletzung der Planungshoheit eines Landkreises und des Eigentumsrechts durch

    Für Gemeinden ist anerkannt, daß sie durch ein genehmigungsbedürftiges Vorhaben in ihrer Planungshoheit beeinträchtigt werden können, wenn kommunale Einrichtungen durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden (BVerwG, Beschluß vom 3. Januar 1989 -- 9 B 103.88 -- NVwZ 989, 750, 754).
  • LSG Sachsen, 31.05.2001 - L 6 KN 25/00

    Vorliegen eines "bergbaulichen Betriebes"; Entscheidungskompetenz des

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  • BVerwG, 14.10.1996 - 4 B 184.96

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Richtig ist allerdings, daß das Gericht diesen - zwar nach Schluß der mündlichen Verhandlung, aber noch - vor Verkündung des Urteils eingegangenen Schriftsatz zur Kenntnis nehmen und in seine Erwägungen einbeziehen mußte, weil auf diese Weise bei einem nachträglichen rechtserheblichen Vorbringen ein falsches Urteil möglichst verhindert werden soll (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. August 1971 - BVerwG 4 B 134.70 - RdL 1972, 26; Beschluß vom 3. Januar 1989 - BVerwG 9 B 103.88 - NVwZ 1989, 750 = Buchhholz 402.25 § 20 AsylVfG Nr. 4; Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - NVwZ 1989, 857 [BVerwG 11.04.1989 - 9 C 55/88] = Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 ).
  • BVerwG, 10.02.1989 - 9 B 307.88

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Unterbliebener Wiedereintritt

    Auf die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt im Falle der Zustellung eines Urteils an Verkündungs Statt ein nach Schluß der letzten mündlichen Verhandlung eingehender Schriftsatz zur Prüfung ihrer Wiedereröffnung führen muß (vgl. Beschluß vom 3. Januar 1989 - BVerwG 9 B 103.88 -), kommt es sonach nicht an.
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